
BAFA Einzelmaßnahmen: Förderung für energieeffiziente Sanierungen
- Förderung, Energieeffizienz
- 04 Apr, 2024
BAFA Einzelmaßnahmen
Die BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) bieten finanzielle Unterstützung für die Sanierung von Häusern und Gebäuden, um Energie zu sparen. Gefördert werden zum Beispiel die Dämmung, der Austausch von Fenstern und Heizungen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen. Je nach Maßnahme kann man bis zu 50% der Kosten zurückbekommen, wenn die Arbeiten von einem Experten geprüft und bestätigt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören insbesondere:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: Hierzu zählen die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.
- Anlagentechnik (ohne Heizung): Dies umfasst Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie Smart-Home-Systeme zur energetischen Optimierung.
- Wärmeerzeugung: Dazu gehören der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermischen Anlagen und wasserstofffähigen Heizungen.
- Heizungsoptimierung: Hierunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Heizungssysteme, wie etwa der hydraulische Abgleich und der Einbau effizienterer Steuerungssysteme.
- Heizungsanlage: Hierzu haben wir hier einen separaten Aritkel.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und Art des Gebäudes. Grundsätzlich werden die förderfähigen Kosten inklusive der Mehrwertsteuer bei der Bemessung berücksichtigt. Hier einige Beispiele:
Einzelmaßnahmen | Zuschuss | Mit iSFP Bonus |
---|---|---|
Gebäudehülle | 15% | 20% |
Anlagentechnik | 15% | 20% |
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15% | 20% |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50% | - |
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen förderfähig sind, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Technische Mindestanforderungen: Die geplanten Maßnahmen müssen den Anforderungen der Förderrichtlinie und den „Technischen Mindestanforderungen“ entsprechen. Diese beinhalten spezifische Energieeinsparziele und Standards, die erreicht werden müssen.
- Energieeffizienz-Experten: Die Maßnahmen müssen durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder ein entsprechendes Fachunternehmen bestätigt und dokumentiert werden. Diese Experten sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Nachweise erbracht werden. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter!
- Rechnungsstellung: Die anfallenden Kosten müssen detailliert aufgeschlüsselt und klar den förderfähigen Maßnahmen zuordenbar sein.
Was ist der iSFP Bonus?
Ist Ihre geplante Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der durch einen zertifizierten Energieberater erstellt wurde, erhalten Sie den zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent und die förderfähigen Investitionskosten erhöhen sich auf 60.000 Euro. Somit können Sie einen Zuschuss von maximal 12.000 Euro erhalten. Die Beauftragung eines iSFP lohnt sich erheblich.
Fazit
Die BAFA-Einzelmaßnahmen bieten eine attraktive finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungen, um langfristig Energiekosten zu senken. Durch die Einhaltung der technischen Anforderungen und die Einbindung von Experten kann eine Förderung von bis zu 50% erreicht werden.