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1

Notwendige Gebäudedaten übermitteln

Für die Antragstellung beim BAFA bzw. der KfW holen die benötigten Daten wie z.B. das Baujahr des Hauses von Ihnen ein. Welche Daten genau benötigt werden hängt von der geplanten Maßnahme ab.

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Wir stellen rechtssicher Ihren Förderantrag

Nachdem vollständiger Dateneingabe, stellen wir innerhalb von 1-5 Werktagen Ihren Förderantrag bei der BAFA bzw. KfW.

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Zuwendungsbescheid Ihrer Förderung

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie von der KfW innerhalb von Minuten nach Antragstellung. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern. Sie können allerdings bereits mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen.

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Vielen Hausbesitzern konnten wir mit unserem Förderservice bereits helfen.

Förderanträge bereits bearbeitet

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Die KfW-Heizungsförderung im Überblick

Die KfW-Heizungsförderung im Überblick

Seit Anfang 2024 ist die Anschaffung einer neuen modernen Heizungsanlage im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70% Förderzuschuss über die KfW gefördert. Hier finden Sie die Kernfakten zur Förderung:

  • 30% Grundförderung erhält man grundsätzlich für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung. Dazu gehören neben Wärmepumpen u.a. auch Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus bekommt man zusätzlich, wenn die bestehende fossile Heizung (z.B. Gas- oder Ölheizung) ausgetauscht wird
  • 30% Einkommensbonus gibt es zudem, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000€ beträgt.
  • 5% Effizienzbonus gibt es außerdem, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt oder die Wärmepumpe Wasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt.
  • Die maximale Förderquote liegt bei 70% der förderfähigen Kosten.
  • Für ein Einfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten 30.000€.
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Diese Maßnahmen fördert die BAFA

Diese Maßnahmen fördert die BAFA

Die BAFA fördert durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einzelne Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss. Die wichtigsten Eckpunkte sind hier für Sie aufgelistet:

  • 15% Basisförderung erhält man pro förderfähiger Maßnahme.
  • 30.000€ können pro Wohneinheit maximal angerechnet werden.
  • 5% iSFP-Bonus bekommt man zusätzlich, wenn die Maßnahme Teil eines vorhandenen iSFPs (Sanierungsfahplans) ist. Wir erstellen Ihnen den iSFP in nur 2 Wochen!
  • 60.000€ können mit dem iSFP-Bonus pro Wohneinheit maximal angerechnet werden.
  • Die Förderanträge müssen unbedingt vor Vorhabenbeginn gestellt werden, damit der Förderanspruch bestehen bleibt.
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Förderbeispiele aus der Praxis

Schauen Sie sich die Beispiele aus der Praxis an, um die Fördermöglichkeiten besser zu verstehen.

Ausgangssituation

In einem Einfamilienhaus soll eine neue Wärmepumpe installiert werden.

Eckdaten
  • Bestehende Heizung: Gas-Zentralheizung
  • Geplante Heizung: Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Was passiert mit der alten Heizung: Soll ersetzt werden
  • Gesamtkosten der neuen Wärmepumpe inkl. Installation: 30.000€
  • Haushaltsjahreseinkommen geringer als 40.000€: Nein
Förderung

Der Förderzuschuss errechnet sich wie folgt:

  • 30% Grundförderung
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus (wegen des Austausches)
  • 5% Effizienzbonus (wegen des Einsatzes eines natürlichen Kältemittels)
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000€ (bei einer Wohneinheit)

Der Förderzuschuss beträgt somit 55% und somit 16.500€.

Der Eigenantiel beträgt 13.500€.

Häufig gestellte Fragen

Eine Heizlastberechnung ist für die Förderung durch die KfW zwingend erforderlich. Folgende Aspekte deckt die Heizlast ab.

  • Energieeffizienz: Die neue Heizung sollte weder über- noch unterdimensioniert werden. Die Heizalst bestimmt die notwendige Leistung der neuen Heizung.
  • Kostensenkung: Um die Investitions- und Betriebskosten zu optimieren. Eine präzise Berechnung hilft dabei, die richtige Größe der Heizungsanlage zu bestimmen, was sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten reduziert.
  • Komfort: Um ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten, indem die Heizungsanlage die Räume gleichmäßig und ausreichend beheizt.

Aktuell sind folgende Gruppen antragsberechtigt:

  • Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden selbstbewohnten (Haupt- oder alleinige Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
  • Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Ab Ende August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzen Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungs¬eigentümer¬gemein¬schaften in Deutsch¬land sind, sofern Ma߬nahmen am Sondereigentum umgesetzt werden

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten wie folgt nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Folgendes müssen Sie zur Bestätigung zum Antrag (BzA) wissen:

  • Bei der BzA wird geprüft, ob Ihr Heizungstausch förderfähig ist und die Heizung korrekt dimensioniert wurde.
  • Zudem werden die förderfähigen Kosten in der BzA auf Basis des Angebots und Kostenabschätzung festgesetzt.
  • Stimmt alles erhalten Sie eine BzA-ID und das BzA Dokument für die Antragsstellung bei der KfW.
  • Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben und erstellen Ihnen die vollständige BzA in nur 1-3 Werktagen.

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