So stellen Sie Ihren KfW-Förderantrag für Ihre neue Heizung richtig
- Förderung, KfW, Wärmepumpe
- 08 Aug, 2024
Wie Sie sicherlich bereits wissen können Sie Ihre neue Heizung mit bis zu 70% von der KfW fördern lassen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und was die Begriffe “BzA” und “BnD” bedeuten, damit Sie bestens vorbereitet sind.
1. Energieberater einbeziehen und BzA erstellen lassen
Um die KfW Förderung beantragen zu können, benötigen Sie eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (kurz: BzA). Diese stellt Ihnen der Energieberater aus und prüft dabei, ob das geplante Gerät förderfähig ist, die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden und wie hoch die förderfähigen Kosten ausfallen.
Wichtig: Nicht jede Wärmepumpe wird von der KfW gefördert. Die BAFA publiziert regelmäßig neue Listen mit förderfähigen Geräten. Lassen Sie sich vor Kauf einer neuen Heizungsanlage unbedingt vergewissern, dass das Gerät förderfähig ist.
2. Abschluss eines Vertrages mit aufschiebender Bedingung
Bevor Sie den Förderantrag stellen können, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden, der eine sogenannte “auflösende oder aufschiebende Bedingung” enthält. Dies bedeutet, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die KfW-Förderzusage vorliegt. Zudem muss der Vertrag das voraussichtliche Ausführungsdatum enthalten.
Ohne Abschluss dieses Vertrages, kann die Förderung nicht beantragt werden.
Einen Mustervertrag finden Sie hier.
3. KfW-Förderung beantragen
Vor Antragstellung darf noch nicht mit der Installation der neuen Heizungsanlage begonnen werden!
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal meine.kfw.de unter Durchführung der folgenden Schritte:
- Wählen Sie das Produkt Zuschuss 458 BEG Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude und klicken Sie auf "Antrag stellen".
- Wählen Sie unter den folgenden Optionen die richtige aus:
- Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung)
- Ungeteiltes Mehrfamilienhaus
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Klicken Sie auf "Anmelden" und anschließend auf "Jetzt registrieren" sofern Sie noch keinen Account haben und registrieren Sie sich. Anschließend gehen Sie wieder auf die Antragsseite.
- Prüfen Sie die Fördervoraussetzungen und Subventionserheblichkeit und bestätigen Sie durch anklicken des Häkchens.
- Laden Sie auf der nächsten Seite den Lieferungs- oder Leistungsvertrag hoch.
- Tragen Sie nun Ihre BzA-ID auf Ihrer BzA ein.
- Prüfen Sie auf der nächsten Seite, ob alle Daten Ihres Antrages so korrekt sind. Falls nicht müsste eine neue BzA ausgestellt werden.
- Geben Sie Ihre abgefragten persönlichen Daten ein.
- Einkommensbonus: Falls Ihr jährliches Haushaltseinkommen 40.000€ nicht übersteigt, beantragen Sie zusätzlich den Einkommensbonus.
- Prüfen Sie in der Zusammenfassung alle Angaben und schicken Sie den Antrag durch klicken auf "Antrag verbindlich absenden" ab.
Die Förderzusage erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Vorhaben umsetzen und abschließen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen, dann bestätigt Ihre Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Ab dem 30.09.2024 können sich Einfahmilienhaus-Eigentümer über meine.kfw.de für die Identifizierung und Nachweiseinreichung anmelden. Hier laden Sie unter Angabe Ihrer BnD-ID alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und weitere benötigte Nachweise hoch.
Fazit
Der Antragsprozess ist von der KfW relativ gut umgesetzt worden und ausführlich erklärt. Dennoch ist es wichtig unbedingt die Richtlinien der Förderbeantragung zu beachten. Wir empfehlen grundsätzlich immer einen Energieberater einzubinden, um sich abzusichern, dass man die Förderung am Ende auch ausgezahlt bekommt.