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Heizungsförderung 2026: Das ändert sich zum 21. Juli

Heizungsförderung 2026: Das ändert sich zum 21. Juli

Die KfW Heizungsförderung wurde im Zuge der Überarbeitung der BEG angepasst. Wir fassen die wichtigsten Punkte kurz und verständlich zusammen.

Die Umstellungsphase: Was gilt bis zum 20. Juli?

Bevor die neuen Regeln greifen, gibt es eine kurze Übergangszeit:

  • Sie haben bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA), aber noch keinen Förderantrag gestellt? Dann können Sie das noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen, oft günstigeren Konditionen nachholen.
  • Bereits ausgestellte, gültige Bestätigungen bleiben in dieser Zeit gültig und werden akzeptiert.
  • Ab dem 21. Juli 2026 werden neue Bestätigungen zum Antrag nur noch nach den neuen Regeln ausgestellt. Wer eine bisher ungenutzte Bestätigung hat, stellt seinen Antrag ab diesem Datum automatisch zu den neuen Konditionen.

Unser Tipp: Wenn Sie kurz vor dem Antrag stehen, lohnt es sich, jetzt zu prüfen, ob eine Einreichung vor dem 20. Juli für Sie noch vorteilhaft ist.

Die neuen Eckpunkte ab 21. Juli 2026

Die Grundförderung bleibt stabil

Nach wie vor werden 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung übernommen.

Der Förderhöchstbetrag sinkt schrittweise

  • Für die erste Wohneinheit liegt die maximale förderfähige Summe nun bei 28.000 Euro (2. bis 6. Wohneinheit: 15.000 Euro, jede weitere: 8.000 Euro).
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um 750 Euro.

Der Einkommensbonus wird gestaffelt

Selbstnutzende Eigentümer erhalten je nach Haushaltseinkommen einen gestaffelten Bonus:

Haushalts-JahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Neu: Der Familienzuschlag

Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren: Das für die Berechnung angesetzte Haushaltseinkommen wird einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können Familien in eine höhere Bonus-Stufe rutschen:

Beispiel: Eine Familie mit Kind und 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen wird durch den Zuschlag rechnerisch auf 30.000 € gesetzt – und erhält so 40 % statt nur 30 % Einkommensbonus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird auf 16% reduziert

Auch dieser Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Ausblick: Wertschöpfungsbonus ab 2027

Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird zwischen dem Herstellungsort der Wärmepumpe unterschieden:

  • Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung: Grundförderung sinkt auf 15 %.
  • Wärmepumpen aus EU-Fertigung: Grundförderung bleibt bei 30 %.

Was entfällt

Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag werden gestrichen.

Was bedeutet das konkret? Drei Beispielrechnungen

Einfamilienhaus, Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (46 %) 30 % + 16 % = 46 % von max. 28.000 € → 12.880 € Förderung

Einfamilienhaus, zusätzlich Einkommensbonus bis 40.000 € (70 %) 30 % + 16 % + 30 % = 70 % von max. 28.000 € → 19.600 € Förderung

Einfamilienhaus, zusätzlich Einkommensbonus bis 50.000 € (56 %) 30 % + 16 % + 10 % = 56 % von max. 28.000 € → 15.680 € Förderung

Hinweis: Die maximale Fördersumme ist grundsätzlich bei 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Unser Rat: Jetzt beraten lassen

Die Regeln werden komplexer und stärker verknüpft mit dem Einkommen. Da sich der Förderhöchstbetrag ab Februar 2027 schrittweise verringert, lohnt sich eine frühzeitige Planung.


Stand: Juli 2026. Alle Angaben basieren auf den aktuell bekannten KfW-Förderbedingungen und können sich ändern.

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